[Nutzungsangebot]   [Nutzungsanforderungen]   [Nutzungsflächen]   [Nutzungsentgeld]

Nutzungsangebot

Aufgrund der festgelegten Nutzungspriorität ergibt sich folgenden Angebot: 

  • Montag - Freitag: 
    07.00 - 16.30 Uhr Sportunterricht Lausitzer Sportschule 
    16.30 - 19.00 Uhr ansässige Bundes- und Landesleistungsstützpunkte 
    19.00 - 22.00 Uhr Sportvereine der Stadt Cottbus 

  • Samstag: 
    08.00 - 12.00 Uhr ansässige Bundes- und Landesleistungsstützpunkte 
    12.00 - 22.00 Uhr Nutzungsangebot für Vereine und Veranstaltungen 

  • Sonntag: 
    08.00 - 20.00 Uhr Nutzungsangebot für Vereine und Veranstaltungen 

  • Bemerkung: In der schulfreien Zeit werden vorrangig die freien Zeiten für Trainingslager bzw. Lehrgangstätigkeit angeboten. 

Nutzungsanforderungen

Der Sporthallenkomplex entspricht durch seine entworfene Ausgestaltung den spezifischen Anforderungen einer sportlichen Mehrfachnutzung 

Neben dem täglichen Sportunterricht der Lausitzer Sportschule, der allgemein-athletischen Ausbildung für die ansässigen Bundes- und Landesleistungsstützpunkte am Standort des Olympiastützpunkes Cottbus/Frankfurt Oder und der Vereinsnutzung bietet der Hallenkomplex vor allem auch die Möglichkeit zur Durchführung von nationalen und internationalen Sport-Großveranstaltungen. 

Beide Hallen wurden baulich entsprechend so ausgelegt, dass für den Behinderten-Rollstuhlmannschaftssport gute Trainings- und Wettkampfbedingungen geboten sind. 

Nutzungsflächen

  • Nutzfläche der Zweifeldhalle: 996,52 qm

  • Nutzfläche der Dreifeldhalle: 1228,50 qm

  • Nutzfläche Kraftraum: 74,60 qm

  • Nutzfläche Saunakomplex einschl. Umkleide/WC, Liegeraum,  Wasch- u. Duschraum: ca. 80,0 qm

  • VIP-/Beratung- bzw. Mehrzweckraum: 61,17 qm

  • 3 Umkleidetrakte einschl. Dusche/WC: je Trakt - 63,78 qm

    Durch die vorhandenen Trennvorrichtungen können beide Sporthallen individuell mehrfach genutzt werden

Nutzungsentgelt

  • Grundlage für die Höhe des Nutzungsentgeltes ist die „Entgeltordnung zur kommunaler Sporthallen und Sportfreianlagen der Stadt Cottbus"

  • Jegliche Nutzung wird vertraglich zwischen dem Betreiber und dem jeweiligen Nutzer vor Nutzungsbeginn abgeschlossen.

[Nutzungsangebot]   [Nutzungsanforderungen]   [Nutzungsflächen]   [Nutzungsentgeld]